Allgemeine Geschäftsbedingungen Essenlieferung

AGB

§ 1 Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen der Bördegrün GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderweitigen widersprechenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur durch schriftliche Zustimmung und nicht durch Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung durch unser Unternehmen Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen stets der Schriftform.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von zubereiteten Speisen dar. Sobald die Bestellung durch die Kunden bei uns eingegangen ist, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Sollte die Bestellung die Verköstigung eines Kindes zum Inhalt haben, so gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.

a) Die Bestellung eines Mittagsmenüessens muss spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats, für den Gesamtmonat erfolgen. Nachbestellungen können per Mail (info@boerdegruen.de) erfolgen. Aktualisierungen können noch bis 7.45 Uhr am Liefertag erfolgen.

b) Die Bestellungen in Kindertagesstätten erfolgen zentral über die jeweilige Einrichtung. Aktualisierungen im Krankheitsfall können noch bis 7.45 Uhr am Liefertag erfolgen.

Sofern das bestellte Menü nicht verfügbar ist, weil unser Unternehmen von unserem Lieferanten mit einem dazugehörigen Produkt ohne eigenes Verschulden nicht beliefert worden ist, kann die Bördegrün GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Zudem sind durch unser umfangreiches Sortiment Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte genauso wie Preisänderungen möglich. Aus diesem Grunde behalten wir uns den Austausch gegen gleichwertige Waren vor.

 

§ 3 Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit, spätestens jedoch binnen der unter § 2 a) bis b) genannten Aktualisierungsfristen möglich. Auch hier bemühen wir uns spätere Stornierungen zu berücksichtigen.

Sollte allerdings eine Berücksichtigung nicht mehr möglich sein und die Lieferung dennoch erfolgen, besteht seitens der Bördegrün GmbH & Co. KG der Anspruch auf Leistungsvergütung fort.

Für Menükunden erfolgt die Lieferung an die Bestelladresse.

 

§ 4 Lieferung

Die Lieferung der Speisen erfolgt durch Mitarbeiter unseres Unternehmens an die angegebene Lieferadresse. Die Mittagsmenüs werden zu den separat zu vereinbarenden Zeiten an unsere Kunden geliefert. Die Belieferung der Kindertagesstätten und Schulen erfolgt bis spätestens 11.00 Uhr. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinbrüchen, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Verkehrsunfall des sie beliefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Wir sind dann um eine zeitnahe Auslieferung bemüht. Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, wie Baustellen, versteckt gelegene Grundstückseinfahrten, Treppen über drei Etagen sind bei der Bestellung anzugeben.

 

§ 5 Mängelanzeige

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren.

Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen.

Anderweitige Mängel sind der Bördegrün GmbH & Co. KG unverzüglich telefonisch / persönlich / oder per Mail unter Hinterlassung einer Telefonnummer anzuzeigen.

Dabei gelten unerhebliche Abweichungen der beschriebenen / abgebildeten Produkte von der gelieferten Ware als technisch bedingt und nicht als Mangel.

Bei persönlich oder telefonisch angezeigten Mängel wird sofort besprochen, ob das bemängelte Produkt bis zur Abholung aufzubewahren ist. Sollte die Mängelanzeige per Mail erfolgen, melden wir uns umgehend telefonisch beim Kunden und behalten uns die Vorgehensweise wie bei persönlicher oder telefonischer Mängelanzeige vor.

Die gelieferten Speisen sind zum sofortigen Verzehr nach Lieferung bestimmt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Essenlieferung bis zum Verzehr ordnungsgemäß gelagert wird.

 

§ 6 Gewährleistung

Bei berechtigter Mängelanzeige wird das Entgelt für das gelieferte Produkt nicht erhoben.

Sollte der Mängel nachweislich durch unsachgerechte Lagerung bis zum Verzehr erfolgt sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch seitens des Kunden.

 

§ 7 Thermoporten / Warmhaltebehälter / Ausstattungsgegenstände

Die Thermoporten und Styroporbehälter, in denen das Essen geliefert wird, verbleibt im Eigentum der Bördegrün GmbH & Co. KG. Diese verbleiben, sofern der Kunde dies wünscht bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den Mitarbeiter der das Essen des nächsten Tages liefert wieder mitgenommen.

Der Kunde haftet für Schäden und Verlust der Thermoporten und Styroporbehälter, solange sie sich in seinem Besitz befinden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, gibt er die Thermoporte bzw. den Styroporbehälter sofort an den ausliefernden Mitarbeiter zurück. Gegenstände, die im Rahmen eines Partyservices zur Verfügung gestellt worden sind, verbleiben ebenfalls im Eigentum der Bördegrün GmbH & Co. KG. Für Schäden daran haftet der Kunde, solange er sie im Besitz hat. Sie sind am nächsten Werktag gesäubert in den Geschäftsräumen der Bördegrün GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 1, 39167 Niederndodeleben abzugeben, sofern keine Abholung durch unser Unternehmen vereinbart wurde.

Eventuelle Schäden sind dem entgegennehmenden Mitarbeiter unaufgefordert anzuzeigen.

 

§ 8 Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung der Lieferungen an die Kindereinrichtungen und Schulen erfolgt für den zurückliegenden Kalendermonat. Die Abrechnung von Partyservice - Leistungen erfolgt nach erfolgter Lieferung. Die Abrechnung gegenüber den Menükunden erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung, entweder wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich. Sofern sich Unstimmigkeiten ergeben sollten, setzt sich der Kunde umgehend mit den Mitarbeitern der Bördegrün GmbH & Co. KG telefonisch in Verbindung. Wir behalten uns vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug bzw. unvollständigen Zahlungen oder Lastschriftrückbuchungen die Essenlieferung für den Kunden bzw. dessen Kind einzustellen und diese erst wieder aufzunehmen, wenn sämtliche ausstehenden Forderungen beglichen sind und auch dann nur gegen Zahlung des durchschnittlichen Monatsbestellwertes im Voraus (Vorkasse).

Kosten die für Rückbuchungen im Lastschriftverfahren, die durch die Bekanntgabe falscher Kontodaten oder mangelnder Deckung, somit durch ein Verschulden des Kunden entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten zwei Lastschriften nicht eingezogen werden können, erfolgt die Umstellung auf Vorkasse. Gleiches gilt für Kosten für Nachforschungsaufträge zur Anschriftenermittlung, sofern der Kunde eventuelle Personenstands- oder Anschriftenänderungen nicht rechtzeitig mitteilt. Alle Veränderungen / Ergänzungen zu den persönlichen Daten entsprechend der Versorgungsvereinbarung sind uns zwingend immer schriftlich einzureichen. Dabei ist auf eine ordnungsgemäße Unterzeichnung der Information zu achten.

 

§ 9 Datenschutz

Die Adresse und die Bankdaten werden zur Bearbeitung des zustande gekommenen Vertrages gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Sie werden also vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Von uns beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen gelten nicht als Dritte in diesem Sinne.

 

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Haldensleben.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Kunden und der Bördegrün GmbH & Co. KG nicht sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Regelungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.